Ausgelastet – aber mit den falschen Mandaten
Viele Kanzleien haben kein Auslastungsproblem, sondern ein Passungsproblem. Die Anrufe kommen, aber es sind kleine Mandate, Preisvergleicher und Anfragen zu Themen, die die Kanzlei gar nicht bearbeiten will. Gleichzeitig bleiben Stellen für Steuerfachangestellte monatelang offen.
Beides hat dieselbe Ursache: Die Kanzlei ist online zwar vorhanden, aber nicht mit dem, wofür sie steht. Eine Website mit Leistungsliste und Teamfoto erklärt nicht, warum ein Unternehmer mit Nachfolgefrage oder eine Ärztin mit Praxisgründung genau hier richtig ist.
Was Mandanten und Bewerber suchen
Mandanten suchen selten „Steuerberater“ allein. Sie suchen nach ihrer Situation: Nachfolge, Gründung, Grundsteuer, Immobilienverkauf, Heilberufe, Umsatzsteuer bei Auslandsgeschäften. Wer diese Situationen auf eigenen Seiten beschreibt, zieht die Anfragen, die zu den eigenen Schwerpunkten passen.
Bewerber suchen nach etwas anderem: nach Arbeitszeitmodellen, Weiterbildung, Technik und dem Gefühl, dass die Kanzlei ihre Arbeit ernst nimmt. Eine Stellenanzeige mit „Wir bieten ein motiviertes Team“ beantwortet keine dieser Fragen.
Der Rahmen: Berufsrecht
Steuerberater dürfen werben – sachlich und bezogen auf die berufliche Tätigkeit. Für die Praxis heißt das:
- Informieren statt versprechen: Fachbeiträge, Erläuterungen zu Beratungsfeldern und klare Kanzleiprofile sind in Ordnung, Superlative und Garantien nicht.
- Keine Werbung für ein einzelnes Mandat im Einzelfall: Anzeigen richten sich an Zielgruppen und Themen, nicht an eine bestimmte Person mit einem bestimmten Auftrag.
- Bewertungen ehrlich einholen: Mandanten um Bewertungen zu bitten ist üblich; gekaufte oder geschönte Bewertungen sind es nicht.
- Die Kanzlei steht für ihre Agentur ein: Berufswidrige Werbung durch Dritte zu veranlassen oder zu dulden ist unzulässig (§ 9 Abs. 1 BOStB). Anzeigen und neue Seiten gibt die Kanzlei deshalb vor dem Start frei.
- Qualifikationen belegbar halten: Wer Bezeichnungen als Hinweis auf besondere Qualifikationen verwendet, muss im genannten Gebiet theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen können (§ 9 Abs. 3 BOStB). Hinweise auf Fortbildungen stehen räumlich getrennt von Name und Berufsbezeichnung und dürfen nicht mit Fachberaterbezeichnungen verwechselt werden können oder sonst irreführen (§ 9 Abs. 2 BOStB).
- Keine Kampfpreise, keine Herabsetzung, keine fragwürdigen Adressen: Berufswidrig ist jede Maßnahme, die darauf zielt, einen anderen Steuerberater unlauter aus einem Auftrag zu verdrängen, etwa das Angebot einer unangemessen niedrigen Vergütung, das Herabsetzen anderer Steuerberater oder die Abwerbung mit rechtswidrig beschafften Adressdaten (§ 19 BOStB). Anzeigen werben deshalb mit Schwerpunkten, nicht mit Preisen gegen andere Kanzleien.
Grundlage sind das Steuerberatungsgesetz und die Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer in der seit 1. August 2022 geltenden Fassung. Wir planen Inhalte und Kampagnen so, dass sie in diesem Rahmen bleiben. Die berufsrechtliche Letztverantwortung liegt bei der Kanzlei; wir sagen dir aber, wo wir eine Formulierung für riskant halten.
Was wir für Kanzleien aufbauen
Lokale Sichtbarkeit. Unternehmensprofil, Local SEO und strukturierte Daten, damit die Kanzlei in der lokalen Suche und im Kartenbereich erscheint. Das Google-Unternehmensprofil ist für Kanzleien oft der wichtigste einzelne Hebel.
Schwerpunktseiten. Für jedes Beratungsfeld, das du ausbauen willst, eine Seite mit den Fragen, die Mandanten in dieser Situation wirklich haben. Das ist SEO, das auf passende Mandate zielt statt auf Reichweite.
Kampagnen mit klarer Zielgruppe. Google Ads für abgegrenzte Themen und für das Recruiting, gemessen an qualifizierten Anfragen und Bewerbungen.
Karriereseite und Stellenkampagnen. Mit konkreten Antworten statt Floskeln und mit strukturierten Stellendaten für Google Jobs.
Für wen wir in der Branche arbeiten
Zu unseren Auftraggebern gehören Steuerberatungskanzleien und -gesellschaften, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Treuhand- und Beratungsgesellschaften sowie Anbieter von Weiterbildung für Steuerberater. Namen nennen wir nicht; Vertraulichkeit gehört in diesem Beruf zum Handwerk.
Wann wir abraten
Wenn die Kanzlei keine Kapazität für neue Mandate hat und auch nicht einstellen will, sind Mandantenkampagnen verschwendetes Geld. Dann ist Recruiting der richtige erste Schritt – oder gar keine Werbung. Und wenn Anfragen tagelang unbeantwortet bleiben, hilft zuerst ein klarer Ablauf für Rückrufe mehr als jede Anzeige.
So läuft die Zusammenarbeit
- Erstgespräch: Wunschmandate, offene Stellen und Zeitplan, kostenfrei.
- Bestandsaufnahme: Wie die Kanzlei heute in der lokalen Suche und im Kartenbereich dasteht, was die Website misst und welche Schwerpunkte online fehlen.
- Ein klarer erster Schritt: meist Unternehmensprofil, Messung und eine erste Schwerpunkt- oder Karriereseite. Anzeigen und Texte gibst du vor dem Start frei.
- Laufende Steuerung: regelmäßige Abstimmung, ein Bericht mit Anfragen und Bewerbungen und Budget dort, wo passende Mandate entstehen.
Die Preisrahmen für SEO, Google Ads und Tracking findest du auf unserer Preisseite.
Nächster Schritt
Sag uns, welche Mandate du mehr willst und welche Stellen offen sind. Wir zeigen dir, wie deine Kanzlei dafür heute bei Google dasteht. Erstgespräch vereinbaren